Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und
Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen
dem Kunden und der Eventagentur A& C GbR gelten ausschließlich diese
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich
anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende
oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt
dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle
vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten
werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
3. Event-Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur
dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte
Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund
dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt,
in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung
von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten
schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluß im Namen und mit Vollmacht des
Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von
Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern
& Co.
4. Event-Leistungen und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede
Einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis
zu 70% zu verlangen.
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so
verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der
Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter
zu nutzen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch
einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung
des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung
mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer
des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind -
des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck
und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich
geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem
Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7. Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit der Agentur
jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den
Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen
nach folgender Staffelung:
bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50% des vereinbarten Honorars
bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 70% des vereinbarten Honorars
ab 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 100% des vereinbarten Honorars
Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden
nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
8. Haftung
Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien.
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund
- sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen,
tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger
Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu.
Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
9. Zahlung
Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten
Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basissatz als vereinbart.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur) schriftlich
geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht
auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe
nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages
sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden
Streitigkeiten wird der Dienstsitz der Eventagentur vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen
Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon
die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher
Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der
Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.